Sie können eine Selbstbeteiligung je Versicherungsfall in Höhe von 200 EUR wählen und dabei zusätzlich den Beitrag senken.
In der Haftpflichtversicherung übernehmen wir bis zur vereinbarten Selbstbeteiligung keine Prüfung der Haftpflichtfrage.
Nach Ablauf von 12 Monaten, in denen keine Versicherungsfälle mit Zahlungen zu den einzelnen Versicherungsparten angefallen sind, reduziert sich die Selbstbeteiligung auf 100 EUR und entfällt nach weiteren 12 Monaten.
Treten in oder nach dieser Zeit Versicherungsfälle mit Zahlungen ein, gilt ab dem Tag nach der ersten Zahlung, wieder für alle Versicherungssparten die ursprüngliche Selbstbeteiligung von 200 EUR für alle nach diesem Zeitpunkt eintretende Versicherungsfälle. Die vorstehenden Fristen beginnen erneut.
Sind innerhalb Ihrer Versicherungssparten andere Selbstbeteiligungen vereinbart, gehen diese vor, soweit die dort vereinbarten Selbstbehalte höher sind.
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