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Ihre Empfehlung (Tippgeber)
 

Bausparen mit BHW Dispo maXX  sowie

Vermögenswirksame Leistungen mit Bausparen und

Bausparen mit Riesterförderung für Wohnimobilien

Sie wollen für die Zukunft vorsorgen und dabei alle Möglichkeiten offen halten? Mit dem BHW Dispo maXX stellen Sei schon heute die Weichen für Ihre Entscheidungen von morgen - ohne sich langfristig festzulegen.

Ihre Vorteile:

  • Ihr Bauspardarlehen ist bei Bedarf kurzfristig abrufbar
  • Sie profitieren von der vielfältigen staatlichen Förderung
  • Der BHW Dispo maXX ist Ihre Garantie auf zinsgünstiges Baugeld und eine Finanzierung nach Ihren Wünschen. Durch die Wahl Ihrer Sparleistung, Ihrer Tilgungsrate und des gewünschten Darlehens-betrages bestimmen Sie Ihren Darlehenszins selbst.

    BHW Dispo maXX macht mehr aus Ihrem Geld! Schon in der Ansparzeit ist Ihnen eine Basisverzinsung von 1,0% p.a. sicher. Wenn Sie nach 7 Jahren Laufzeit und Zuteilung auf Ihr Bauspardarlehen verzichten, erhöht sich die Verzinsung Ihres Guthabens in Abhängikeit von der Umlaufrendite -rückwirkend ab Vertragsbeginn (nicht bei Vertragsänderungen, Abtretungen, Vor- und Zwischenfinanzierungen).

    *Abhängig von der Umlaufrendite am 15.12. des vorausgegangenen Kalenderjahres wird die Gesamtverzinsung jährlich neu für das Folgejahr festgesetzt und endet nach 8 Jahren. Die Umlaufrendite ist eine durchschnittliche Rendite festverzinslicher Wertpapiere, die regelmäßig von der Bundesbank ermittelt wird.

    Vermögenswirksame Leistungen

    Laut Vermögensbildungsgesetz können Sie jährlich 470 Euro (monatlich 39,17 Euro) vermögenswirksame Leistungen (VL) auf Ihren BHW Dispo maXX anlegen. Ihr Arbeitgeber zahlt dann je nach Tarifvertrag seinen Betrag monatlich dazu. Zusätzlich erhalten Sie vom Staat auf Ihre VL von bis zu 470 Euro 9% Arbeitnehmersparzulage, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommem 17.900 Euro bei Singles bzw. 35.800 Euro bei Verheirateten nicht überschreitet. Aufgrund der Frei- und Pauschalbeträge kann das tatsächliche Bruttoeinkommen zudem deutlich höher sein.

    Wohnungsbauprämie

    Neben den vermögenswirksamen Leistungen erhalten Sie darüber hinaus nach dem Wohnungsbauprämiengesetz 8,8% Wohnungsbauprämie vom Staat. Bei Ledigen gilt das auf Einzahlungen bis maximal 512 Euro pro Jahr, bei Verheirateten bis zu einem Betrag von 1.024 Euro.

    Diese Art der Förderung ist ab einem Mindestalter von 16 Jahren möglich. Für Singels gilt ein maximales, zu versteuerndes Jahreseinkommen von 25.600 Euro, für Verheiratete gilt ein Maximalbetrag von 51.200 Euro. Auch hier kann das Bruttoeinkommen deutlich höher sein.

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Mindestbausparsumme

8.000 Euro

Regelbeitrag dafür

24 Euro

___________________

bei 13.000 Euro

Regelbeitrag dafür

40 Euro

z.B. vermögenswirksame

Leistungen des Arb.gebers

___________________

bei 20.000 Euro

Regelbeitrag dafür

60 Euro

___________________

bei 50.000 Euro

Regelbeitrag dafür

150 Euro

___________________